Im Frühsommer hatte die Wasserschutzpolizei im Jadebusen kontrolliert, ob Freizeitskipper Seekarten an Bord haben. Sofern „nur“ elektronische Karten genutzt wurden und Papierausgaben fehlten, wurde dies als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zu recht? Das ist die spannende Frage, denn kein Skipper hat die Ordnungswidrigkeit vor Gericht überprüfen lassen. Wir haben den Deutschen Seglerverband (DSV) um eine Stellungnahme zu seiner Rechtsauffassung gebeten, die wir hier im Wortlaut wiedergeben:
„Die gemeinsame Rechtsauffassung der Wasserschutzpolizeien der Küstenbundesländer, wonach aktuelle Papierseekarten für die geplante Seereise mitzuführen sind, ist nach geltender Gesetzeslage zutreffend.
Der DSV empfiehlt grundsätzlich, Papier-Seekarten an Bord zu haben, auch wenn in der Praxis natürlich überwiegend mit elektronischen Karten gearbeitet wird. Diese sind als Back-up im Falle eines Stromausfalls, eines technischen Defekts oder auch im Fall gestörter GPS-Signale, wie zuletzt in der Ostsee häufig, auf jeden Fall notwendig.
Streitig ist derzeit, was „aktuell“ bedeutet. Diesbezüglich ist nach Auffassung des DSV das jeweilige Revier zu beachten, in dem man mit dem Sportboot unterwegs ist. In der Ostsee könnten auch ältere Seekarten ausreichend sein, während beispielsweise in der Nordsee aufgrund der sich ständig verändernden Morphologie die Seekarten nicht allzu alt sein sollten. Sollten keine elektronischen Navigationshilfen an Bord sein, müssen die Seekarten jedenfalls „auf Stand“ sein, das heißt aus dem laufenden Jahr stammen.
Der DSV sieht durchaus die Notwendigkeit, die aktuelle Rechtslage an die tatsächliche Bordpraxis anzupassen und Erleichterungen für die Seglerinnen und Segler zu schaffen. Hierzu wird sich der DSV an die zuständigen Behörden wenden und konkrete Vorschläge unterbreiten, wie die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen klarer und praktikabel gestaltet werden können.“