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DSV begrüßt den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“

Die schleswig-hosteinische Ostsee. Bild: Open Sea Map

DSV-Präsidentin Mona Küppers: „Ausgewogene Lösung“

22. März 2024. Schleswig-Holstein hat diese Woche den „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ beschlossen. Die Kieler Landesregierung wird verschiedene Maßnahmen zur schrittweisen Gesundung dieses wichtigen Lebensraums mit seinen Tieren und Pflanzen auf den Weg bringen. Der „Nationalpark Ostsee“ ist damit vom Tisch. Der Deutsche Segler-Verband begrüßt grundsätzlich die geplanten Schritte zum Schutz des wichtigen Segelreviers und ist erleichtert über den gefundenen Kompromiss. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther und Umweltminister Tobias Goldschmidt stellten am Dienstag den neuen „Aktionsplan Ostseeschutz 2030“ vor. Dieser Plan beinhaltet ein Paket an Maßnahmen, die das Land Schleswig-Holstein in Kooperation mit verschiedenen Partnern umsetzen oder initiieren wird.

Insgesamt wird es in drei Bereichen Änderungen geben. Neben einer weiteren Reduzierung der Einleitung von Nährstoffen und Schadstoffen aus der Landwirtschaft, aus Kläranlagen und der Industrie ist die schnellstmögliche Bergung und Vernichtung von Munitionslasten und chemischen Kampfstoffen aus der Ostsee an Schleswig-Holsteins Küste geplant. Darüber hinaus sollen 12,5 Prozent der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengeren Schutz gestellt werden – das sind circa 39.000 von rund 315.000 Hektar. Drei Naturschutzgebiete sollen in den nächsten zwei Jahren neu eingerichtet werden, die knapp acht Prozent der Ostseefläche des nördlichen Bundeslandes ausmachen. Hierbei handelt es sich um das Gebiet Schlei bis Gelting, die südliche Hohwachter Bucht und ein Gebiet westlich von Fehmarn. Darüber hinaus erhalten drei bereits ausgewiesene Natura 2000-Gebiete (4,5 Prozent der Ostseefläche) einen strengeren Schutzstatuts – sie liegen bei Sagasbank, beim Stoller Grund und in der Geltinger Bucht.

 Was bedeuten diese strengeren Regeln konkret? Ein komplettes Verbot in diesen Gebieten gibt es künftig für die Fischerei inklusive der Industriefischerei – dort sollen wieder Rückzugs- und Schutzräume für Tiere und Pflanzen entstehen. Einschränkungen gibt es auch für Wassersportlerinnen und Wassersportler. „Diese sind für uns grundsätzlich nachvollziehbar, auch wenn wir noch die genauen Details abwarten müssen“, sagt DSV-Präsidentin Mona Küppers. Von November bis Ende März dürfen Rastvogelschwerpunkte in den neuen Naturschutzgebieten nicht befahren werden. Es sollen aber Zonen entstehen, in denen das Segeln, Kiten und Surfen auch in den Wintermonaten möglich ist. In bekanntgemachten Seegraswiesen soll künftig das Ankern verboten werden. Die seit Jahren bestehenden Regelungen, dass in besonders sensiblen Küstenbereichen kein Anlanden oder Starten während der Brutzeit von April bis Ende Juli mit Sportgeräten aller Art in landseitigen Naturschutzgebieten möglich ist, bleibt bestehen. Von April bis Oktober wird es für das Segeln, Surfen, Kiten und Foilen keine weiteren neuen Beschränkungen geben. Alle Häfen bleiben ganzjährig geöffnet. Beim DSV herrscht Erleichterung über den gefundenen Kompromiss. Gegen den geplanten „Nationalpark Ostsee“ hatte sich der DSV gemeinsam mit vielen anderen Interessenvertretern vehement eingesetzt, da er den ökologischen Nutzen der Nationalpark-Pläne als zweifelhaft und die geplanten Einschränkungen des Wassersports und des Wassertourismus als unverhältnismäßig eingeschätzt hatte. „Auch wir sehen, dass dringend etwas zur Rettung des Lebensraums Ostsee getan werden muss“, so Mona Küppers. „Im Gegensatz zu dem ursprünglich diskutierten Plan „Nationalpark Ostsee“, bei dem es um eine Beschränkung von rund 50 Prozent der Ostseefläche ging, ist jetzt, wie es scheint, eine ausgewogene Lösung für uns Seglerinnen und Segler, für die regionale Wirtschaft, für die Menschen, die hier leben und Urlaub machen und die Ökologie auf den Weg gebracht worden.“

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